08.05.2012 | Sachverständigenrat
Integrationsstrukturen auf dem Prüfstand: SVR kritisiert unzureichend koordinierte Integrationspolitik im deutschen Föderalismus
Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) kritisiert im Jahresgutachten 2012 das Neben- und Gegeneinander von Bund, Ländern und Kommunen in der Integrationspolitik. Dringend erforderlich: bessere Koordination, Kooperation und Vernetzung; Aufhebung des Kooperationsverbots zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich; bessere Ausrichtung der integrationspolitischen Zuständigkeiten auf der Bundesebene. Gesamtbewertung: föderale Strukturen in der Integrationspolitik bedingt tauglich; Integrationsbarometer: Integrationsklima in Deutschland, trotz aufgeregter Debatten, anhaltend positiv.
Berlin, 8. Mai 2012. Das Jahresgutachten 2012 des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) analysiert, wie funktionstüchtig die integrationspolitische Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen ist. Dabei zeigt sich deutlich die Schattenseite des Föderalismus: Die Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen und Verwaltungsaufgaben auf unterschiedliche Akteure in Bund, Ländern und Kommunen führt zu zahlreichen parallelen, sich überschneidenden und sogar konkurrierenden Zuständigkeiten, die eine effektive Bündelung integrationspolitischer Maßnahmen erschweren. Zudem verfolgen die Akteure – je nach politischer Färbung – oft sehr unterschiedliche integrationspolitische Agenden.
„An den Schnittstellen von Föderalismus und Integrationspolitik fehlt ein Masterplan“, kritisierte der SVR-Vorsitzende Prof. Dr. Klaus J. Bade. „Das schlecht koordinierte Mit-, Neben- und sogar Gegeneinander der verschiedenen politischen Akteure hat zu einem Wildwuchs integrationspolitischer Einzelmaßnahmen geführt, bei denen das Rad oft mühevoll immer wieder aufs Neue erfunden wurde.“ Neben konzeptstarken Integrationserfolgen und konzeptschwachem oder konzeptlosem Durchwursteln gebe es auch Umsetzungshindernisse, Finanzierungsblockaden und sogar handlungslähmende Wahrnehmungsprobleme. Koordination und Vernetzung von Integrationspolitik im föderalen System seien, so die kritische Bestandsaufnahme des SVR-Vorsitzenden, „zwar insgesamt funktionstüchtig, aber bereichsweise nur bedingt tauglich und dringend verbesserungswürdig.“
Das SVR-Integrationsbarometer fällt – trotz der 2010/2011 aufgeregt geführten Integrationsdebatte – überraschend positiv aus. Der Vergleich mit den 2009 erstmals erhobenen Daten zeigt: Das pragmatisch-positive Integrationsklima hat sich 2011 verfestigt. Der Integrationsklima-Index (IKI), der die Einschätzungen und Erfahrungen im Integrationsalltag auf beiden Seiten der Einwanderungsgesellschaft misst, ist weitgehend stabil. Der Index aus den Bereichen Bildung, Arbeit, Nachbarschaft und soziale Beziehungen liegt für Zuwanderer bei 2,87 und ist damit sogar noch etwas positiver als der der Mehrheitsbevölkerung (2,66). Beide IKI-Werte liegen über dem Mittelwert von 2 (Skala von 0 bis 4) und signalisieren ein anhaltend freundliches Integrationsklima. Dies gilt, etwas geringer ausgeprägt, auch für die beiden ostdeutschen Befragungsregionen Berlin/Brandenburg und Halle/Leipzig.
„Das Integrationsbarometer zeigt, dass sich die Bevölkerung von aufgeregten oder gar hysterisch geführten Integrationsdiskussionen nicht lange beirren lässt“, sagte Klaus J. Bade. „Auf beiden Seiten der Einwanderungsgesellschaft dominiert kritischer Integrationspragmatismus und verhaltener Integrationsoptimismus.“ Für das Integrationsbarometer wurden über 9.200 Personen mit und ohne Migrationshintergrund befragt, erstmals auch in Ostdeutschland.
Kommunen unterstützen, Potenziale besser nutzen
In den Kommunen findet pragmatische Integrationspolitik statt. Das gilt vor allem für die konkrete Umsetzung in Schlüsselbereichen wie vorschulische Bildung, Schule oder Stadtentwicklung und Wohnungsbau. Bei der Erfüllung der integrationspolitischen Aufgaben werden die Kommunen bislang jedoch oft allein gelassen. Es fehlt vor allem an einem systematischen Austausch von erfolgversprechenden Integrationskonzepten und Best Practice-Beispielen sowie konkreter Beratung. Die Kommunen müssen stärker unterstützt werden, damit sie die Potenziale besser nutzen können.
„Wir brauchen eine Instanz, die wechselseitiges kommunalpolitisches Lernen und Vergleichen verantwortlich organisiert und dafür geeignete Netzwerke und Plattformen bereitstellt. Wir empfehlen dazu eine zentrale Serviceagentur für kommunale Integrationspolitik“, sagte Bade. Ihre Aufgaben wären vertikale und horizontale Vernetzung, Informationstransfer und begleitende Beratung bei der Übertragung von andernorts erprobten Konzepten und Modellen. Die Agentur könne neu geschaffen, aber auch – zweifelsohne kostengünstiger – an bestehende Einrichtungen angeschlossen werden, etwa an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder an die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt). Die zentrale Serviceagentur unterstützt die Kommunen bei einer proaktiven Integrationspolitik. Dies würde Kommunen in die Lage versetzen, ihre Handlungsspielräume besser als bisher zu nutzen.
Integration ist eine Querschnittsaufgabe. Doch vielfach betrachten die Kommunen die ihnen zur Verfügung stehenden Maßnahmen und Instrumente nicht als Teil der Integrationspolitik. Dies spiegelt sich auch in der Wahrnehmung der Bevölkerung wider. Das Integrationsbarometer zeigt, dass mehr als die Hälfte der Befragten ohne Migrationshintergrund und fast zwei Drittel der Befragten mit Migrationshintergrund der Politik auf Bundes- und Landesebene ein hohes integrationspolitisches Engagement zuschreiben. Der Wert für die Kommunalpolitik liegt mit 44,0 bzw. 48,8 Prozent aber deutlich niedriger. Bade: „Kommunale Integratonspolitik wird klar unter Wert kommuniziert.“
Das Jahresgutachten zeigt aber auch: Die Rahmenbedingungen für Integration sind vor Ort sehr unterschiedlich. Die strukturell-rechtlichen, demografischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wurden zu einer SVR-Gemeindetypologie mit zwölf Typen verdichtet, denen die Gemeinden Deutschlands zugeordnet werden können. Dabei zeigen sich erhebliche regionale Differenzen: In Bayern z.B. wohnen die Menschen vorwiegend in kleinen Gemeinden mit hohem Ausländeranteil und niedriger Arbeitslosenquote. In Nordrhein-Westfalen hingegen dominieren große Gemeinden mit hoher Arbeitslosenquote und hohem Ausländeranteil. Wenn aber Kommunen unbesehen ihrer Finanzkraft immer mehr Integrationsaufgaben übertragen bekommen, müssen sie dazu nötigenfalls auch besser ausgestattet werden. Ansonsten ist wahrscheinlich, dass finanzielle Unterschiede sich auch in der kommunalen Integrationsförderung niederschlagen.
Synergieeffekte zwischen Bund, Ländern und Gemeinden stärken
Eine bessere Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen könnte in vielen Bereichen zu Synergieeffekten führen. Wie das Beispiel der Arbeitsmarktreformen zeigt, sieht die Realität anders aus: Seit den Hartz-Reformen sind die Kommunen mit zuständig für die Arbeitsvermittlung, entweder gemeinsam mit den Arbeitsagenturen oder, im Fall der sog. Optionskommunen, in alleiniger kommunaler Verantwortung. Eine für das SVR-Jahresgutachten erstellte Expertise kommt zu dem Ergebnis, dass es den Optionskommunen deutlich schlechter gelingt, Transferempfänger mit Migrationshintergrund in Arbeit zu vermitteln als den Jobcentern, die in gemeinsamer Trägerschaft von Kommune und Arbeitsagentur tätig sind. Der SVR empfiehlt daher eine engere Prozessverzahnung von Optionskommunen und Arbeitsagenturen.