7. März 2017

Chancen und Voraussetzungen für ein Integrationsministerium auf Bundesebene

Die Integration von Migranten und Geflüchteten ist für Deutschland von enormer Relevanz, nicht nur ganz unmittelbar für die Betroffenen selbst, sondern auch mit Blick auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Studie des Lorenz-von-Stein-Instituts für Verwaltungswissenschaften an der Universität Kiel gibt Anregungen wie ein Bundesministerium für Integration auf Bundesebene zur Bewältigung dieser Aufgabe beitragen könnte.

In der Bundesrepublik Deutschland existiert für die Aufgaben der Migration und Integration Schutzsuchender ein sehr komplexes Zuständigkeitssystem der öffentlichen Verwaltung. Integration ist jedoch eine gesamtstaatliche Aufgabe und für den Staat und die Verwaltung eine Querschnittsangelegenheit.

Die Studie empfiehlt, ein Bundesintegrationsministerium zu errichten, ohne die derzeitige Verteilung der einschlägigen Verwaltungskompetenzen zu verändern. Vorrangige Aufgabe dieses Hauses wäre, Staat und Gesellschaft für die zentrale Bedeutung von Migration und Integration zu sensibilisieren, eine nachhaltige Integrationsstrategie zu entwickeln und deren Umsetzung durch Gesetzesinitiativen und Investitionsprogramme zu fördern.

Dabei verweist die Studie auf das Bundesumweltministerium als Vorbild. Denn wie die Integration, ist auch der Umweltschutz ein Querschnittsthema, für den Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen ebenfalls in anderen Ministerien liegen. Dennoch hat das Umweltministerium seit seiner Gründung in den 80er Jahren erfolgreich gewirkt und die Verankerung eines nachhaltigen Umweltbewusstseins in der deutschen Gesellschaft befördert.

Kooperationspartner

Das Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften ist eine selbständige, der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel angegliederte wissenschaftliche Einrichtung, die der Forschung und Lehre auf dem Gebiet der Verwaltungs- und Finanzwissenschaften mit einem interdisziplinären Ansatz dient, Zweckforschung für die öffentliche Verwaltung und öffentliche Unternehmen betreibt, Sachverständigengutachten erstellt, Fort- und Weiterbildung für Angehörige der Verwaltungen anbietet, gemeinsam mit anderen für Studierende Lehrveranstaltungen anbietet, der öffentlichen Verwaltung Erkenntnisse der Verwaltungswissenschaften im In- und Ausland erschließt.

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