Entkoppelt vom System
Die meisten Jugendlichen können den Übergang ins Erwachsenenalter nutzen, um ihren Bildungsweg einzuschlagen und Freiwilligendienste oder Praktika einzulegen, während jedoch eine Gruppe von ihnen scheitert: die sogenannten „entkoppelten Jugendlichen“. Sie drohen sowohl aus dem Bildungssystem und der Erwerbsarbeit, als auch aus allen Hilfestrukturen herauszufallen. Dabei handelt es sich nicht um Einzelfälle, sondern Schätzungen zufolge inzwischen bereits um mehr als 20.000 junge Menschen, die nach Wahrnehmung der Fachkräfte aus dem Jugendbereich unter zunehmenden seelischen und psychosozialen Störungen leiden. Dies ergab eine heute veröffentlichte Studie des Deutschen Jugendinstituts im Auftrag der Vodafone Stiftung Deutschland.
„Niemandem kann gleichgültig sein, dass so viele Jugendliche in einer so schwierigen Lage sind, und wir hoffen die Studie hilft der Bundesregierung bei der Verbesserung der Jugendhilfe, die sie sich ja für diese Legislaturperiode vorgenommen hat“, so Stiftungsgeschäftsführer Dr. Mark Speich. Die Studie zeigt, an welchen Punkten des Lebensverlaufs der Jugendlichen die Weichen oft falsch gestellt werden und wie die Jugendhilfe dort verstärkt werden sollte. Die damit verbundenen Kosten wären auch gesamt-gesellschaftlich gesehen eine gute Investition, denn laut der Studie zeigen bereits früher durchgeführte wissenschaftliche Berechnungen: Für jeden im Rahmen der Jugendhilfe ausgegebenen Euro werden im weiteren Lebensverlauf das Dreifache an Mitteln entweder an staatlichen Ausgaben eingespart oder durch Steuer- und Wertschöpfung Einnahmen zusätzlich erzielt.
Früherkennung von Risikolagen muss verbessert werden
Zu den in der Studie vorgeschlagenen Maßnahmen, zählt unter anderem eine noch bessere Früherkennung von Risikolagen. Schließlich kommen viele der betroffenen Jugendlichen aus stark belasteten Familien, in denen sie emotionale Vernachlässigung, Verwahrlosung und Gewalt erlebt haben, wovon die Jugendhilfe erst zu spät erfahren hat. Um dem vorzubeugen, sollten beispielsweise Lehrer in ihrer Aus- und Fortbildung noch stärker hierfür sensibilisiert werden, und an allen Schulen sollte es eine angemessene Schulsozialarbeit geben sowie einen direkten Ansprechpartner beim Jugendamt für problematische Fälle.
Unbürokratischere und effektivere Hilfestrukturen nötig
Wenn die Jugendlichen einmal in den staatlichen Hilfestrukturen sind, sollten diese so unbürokratisch und effektiv wie möglich gestaltet werden. Bisher arbeiten die zuständigen Behörden in der Regel nach ihren standardisierten Vorgaben, die jedoch den besonders brüchigen Lebensläufen und komplexen Problemlagen der „entkoppelten Jugendlichen“ nicht gerecht werden (können). Deshalb sollten für diese Jugendlichen künftig alle Angebote gebündelt werden, so dass sie nicht mit zu vielen Ansprechpartnern und Antragsverfahren konfrontiert, sondern aus einer Hand betreut werden, wobei auch Sozial- und Berufspädagogen ebenso wie Psychologen für sie bereitstehen sollten. Diese Angebote sollten besonders niedrigschwellig sein sowie eine individuelleren Beratung und Begleitung der Jugendlichen vorsehen – etwa in Form von Übergangslotsen, um ihren Weg in die Selbständigkeit vorzubereiten.
Jugendliche brauchen oft Unterstützung über das 18. Lebensjahr hinaus
Ein besonderes Problem zeigt sich schließlich, wenn die Jugendlichen volljährig werden. Viele von ihnen wachsen in der Obhut der Jugendhilfe – beispielsweise in einem Heim – auf und werden mit Beginn ihres 18. Lebensjahres in die formalrechtliche Selbständigkeit und somit auch in eine eigene Wohnung entlassen, die vom Jobcenter finanziert wird. Aus Sicht der Jugendlichen ist dies zwar zunächst verlockend, aber häufig zeigt sich, dass sie einfach noch nicht die persönliche Reife haben, um mit dieser neuen Freiheit zurechtzukommen. Sie geraten dann oft in finanzielle Schwierigkeiten, Alkohol- und Drogenprobleme und driften ab in die „falschen Kreise“. Dies blockiert auch eine erfolgversprechende Schul- und Berufsausbildung der Jugendlichen sowie ihre gesamte weitere Entwicklung. Mit anderen Worten: Ausgerechnet die jungen Menschen, die eine besonders schwere Kindheit und Jugend hinter sich haben, werden ausgerechnet in einer Lebensphase, in der sie für negative Einflüsse besonders anfällig sind, aus dem Jugendhilfesystem herausgedrängt und den neuen Anforderungen von „Erwachsenenwelt“, Bildung und Arbeitsmarkt ausgesetzt. Deshalb ist hier die Gefahr des Scheiterns besonders groß. Besser wäre es also, diesen jungen Menschen – durch eine längere sozialpädagogische Begleitung und Betreuung – die nötige Stabilität zu bieten, um sich gesund zu entwickeln und sich auf ihren schulischen und beruflichen Werdegang zu konzentrieren. „Laut deutschem Kinder- und Jugendhilfegesetz ist dies bereits heute möglich, wird aber in der Praxis zu selten angewandt, weil dies von den Kommunen finanziert werden muss, die ja unter hohem Kostendruck stehen. Deshalb muss dringend bei der anstehenden Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen sichergestellt werden, dass die Städte und Gemeinden hierfür künftig das nötige Geld bekommen“, so Markus Seidel von der Kinderhilfsorganisation Off Road Kids.
Die Studie wird in der kommenden Woche auf dem Deutschen Fürsorgetag in Leipzig vorgestellt, an dem auch Bundeskanzlerin Merkel und Bundespräsident Gauck teilnehmen werden.
Die Sicht der Städte und Gemeinden:
Anlässlich der Vorstellung der Studie betonte der Deutsche Städte- und Gemeindebund, dass zentrales Anliegen aller Maßnahmen sein müsse, junge Menschen zum selbständigen Leben mit eigenem Einkommen zu befähigen. Dabei sind Übergänge Jugendlicher von der Schule in den Beruf besser zu gestalten, Zeiten im Übergangssystem auf das notwendige Maß zu verkürzen und Abbrüche mit deren demotivierenden Folgen für die Jugendlichen zu vermeiden. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) begrüßt, dass unter dem Dach der „Arbeitsbündnisse Jugend und Beruf“ eine Reihe von Projekten verfolgt werden, in denen die beteiligten Akteure Ansätze zur koordinierten Betreuung von jungen Menschen an den Schnittstellen SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende), SGB III (Arbeitsförderung), SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe), SGB XII (Sozialhilfe) und Schule verwirklichen.
Aus Sicht des DStGB müssen dabei folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Es sollte eine Anlaufstelle für alle jungen Menschen an einem Ort geben, an dem die Unterstützungsstrukturen aus allen Rechtskreisen gebündelt zusammenlaufen.
In ländlichen Regionen müssen geeignete Alternativen angeboten werden, zum Beispiel virtuelle Konferenzen, gemeinsame Sprechstunden an Schulen, Info-Busse oder Fahrdienste.
Im Rahmen der Maßnahmen sollten Kooperationen zwischen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen, Unternehmen und Hochschulen, die Schülerinnen und Schüler frühzeitig und systematisch in der Berufs- und Studienorientierung unterstützen, angeregt werden. Die Schulen sind zwingend in die gemeinsame Arbeit einzubinden. Gegebenenfalls sollten die Länder in ihren Schulgesetzen die Schulen zu einer Kooperation auch nach Erfüllung der Schulpflicht verpflichten.
Örtliche Betriebe sind als Lernorte und damit als Partner im Übergang Schule – Arbeitswelt unverzichtbar. Auf der institutionellen Ebene ist dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeitsbündnisse Jugend und Beruf gemeinsam und eigenständig agieren können. Es sollte keine neue „Behörde“ geschaffen werden. Notwendig ist aber die Prüfung, ob datenschutzrechtliche Regelungen und Verfahren eine effektive Bereitstellung trägerübergreifender und koordinierter Hilfen behindern.
Die von den weiterhin selbständigen Institutionen der unterschiedlichen Rechtskreise zur Verfügung gestellten Finanzmittel sollten in einem gemeinsamen Finanzpool zusammengeführt werden, damit die Fachkräfte über ein eigenes Budget verfügen.